Zur Sammlung der Aufzeichnungen
Finden Sie die für Sie geltenden Aufzeichnungspflichten und machen Sie endlich Schluss mit unklaren Vorschriften!
Klingt einfach, sollte es auch sein! Wir sehen es NICHT als unsere Aufgabe, Ihnen zu erzählen, wie Sie Ihren Job machen sollen. Wir unterstützen Sie dabei. So haben Sie Zeit, sich auf Ihr Geschäft zu konzentrieren und um die Hygienegesetze inkl. deren Einhaltung kümmern wir uns.
Hürden in der Lebensmittelproduktion
Das EU-Regelwerk für Lebensmittelhandwerksbetriebe ist äußerst umfangreich und zeigt folgendes Bild:
... und einfach mal nichts machen
... hilft auch nix
... und tun was zu tun ist
Hygieneschulungen macht man nicht um die Lebensmittelaufsicht zufriedenzustellen, sondern um die Qualifikation der eigenen Mitarbeiter zu erhöhen und auch nachzuweisen. Besonders in Ausnahme- oder gar Krisenfällen hilft es, wenn die Mitarbeiter laufend geschult wurden. Wir stellen die geeigneten Schulungsunterlagen und Dokumentationen zur Verfügung, schulen Ihre Mitarbeiter laut Lebensmittelsicherheitsverordnung und dokumentieren dies auch.
Lebensmittelkennzeichnung ist ein Thema, das einen so lange nicht betrifft, bis man angezeigt wird. Dann wird es teuer. Vermeiden Sie diese Unannehmlichkeiten und stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter über genügend Informationen verfügen, dass Lebensmittel sicher laut LebensmittelkennzeichnungsVO beschriftet werden. Meist ist der Aufwand nur bei der Anlage der Etiketten hoch und dann gering. Geschulte Mitarbeiter können Ihnen hier viel Arbeit abnehmen.
Sie verfügen über ein HACCP-Konzept? Dann müssen Sie jährliche Schulungen in allen Bereichen nachweisen. Wir stellen die geeigneten Schulungsunterlagen und Dokumentationen zur Verfügung, schulen Ihre Mitarbeiter laut Lebensmittelsicherheitsverordnung und dokumentieren diese laut Vorschrift.
Sehr oft scheiten Kontrollen daran, dass die erforderlichen Aufzeichnungen hinsichtlich Temperaturkontrollen, Reinigung, Schulung, Wareneingang etc. nicht vorgewiesen werden können. Und dies führt meistens zum Streit mit den Behörden.
Wir haben für Sie eine Sammlung aller Aufzeichnungen zusammengestellt. Sie brauchen nichts weitere zu tun, als einen Ordner anzulegen, die notwendigen Aufzeichnungen abzulegen und in regelmäßigen Abständen erneuern bzw. kontrollieren.
Finden Sie die für Sie geltenden Aufzeichnungspflichten und machen Sie endlich Schluss mit unklaren Vorschriften!
Als Lebensmittelbetrieb stellen Sie sich der täglichen Herausforderung am Markt gegen die Großkonzerne. Beim Hygienecheck schauen wir gemeinsam mit Ihnen hinter die Kulissen und schauen, was Sie hinsichtlich Regeln und Kontrollen noch verbessern können. Ohne Druck.
Sind die Aufzeichnungen OK? Erfolgt eine gesetzteskonforme Lebensmittelkennzeichnung? Funktioniert das Allergenmanagement?
Bestehen offene Forderungen? Gibt es Unklarheiten? Sind Bescheide aus der Vergangenheit fällig?
Wurde eine bauliche Evaluierung gemacht? Gibt es Nachweise für Mitarbeiterschulung und Schädlingsmonitoring?
Zeitaufwand: Der Hygiene-Check dauert je nach Betriebsgröße ca. zwei Stunden inklusive Betriebsbesichtigung und Besprechung der Punkte & Maßnahmen.
Unterlagen: Benötigt werden sämtliche, bis dahin vorhandene Unterlagen, Prüfberichte der Lebensmittelaufsicht und des Arbeitsinspektorats und möglicherweise vorhandene Listen
Ansprechpartner: Für den Hygiene-Check wird ein Ansprechpartner benötigt, der die Entscheidungskompetenz hat, um weiter Schritte umzusetzen
Im Normalfall laufen Kontrollen unspektakulär ab. Ihre Produktionseinheiten werden mit einem objektiven Auge besichtigt. Dabei werden Mängel erfasst und fotografiert. Nach der Besichtigungstour nimmt das Kontrollorgan Einsicht in die Aufzeichnungen (Hygienemappe), überprüft diese auf Vollständigkeit und die Kontrolle ist beendet.
Einige Tage oder Wochen später erhalten Sie einen Kontrollbericht, in dem die bemängelten Punkte aufgeführt werden. Je nach Schwere des Mangels erhalten Sie entweder die Aufforderung diesen Umstand sofort zu beheben, oder Sie erhalten eine Frist binnen derer die Umsetzung abzuschließen ist.
Haben Sie alle Punkte erledigt, fotografieren Sie alle Punkte und verfassen eine Protokollantwort mit Fotobeweis. Dies übermitteln Sie per Email an die zuständige Person bei der Behörde und wenn alles in Ordnung ist, hören Sie bis zur nächsten Kontrolle nichts mehr.
Durch jahrelange, erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Salzburger Lebensmittelbehörde besteht eine gute Gesprächsbasis. Sie können bei der Beantwortung Ihrer Mängelliste auf unsere Erfahrung zurückgreifen.
Was wird gemacht?
Der Kontrollbericht wird Punkt für Punkt bearbeitet. Ob es sich um Schulungsthemen handelt, Schädlingsmonitoring oder bauliche Angelegenheiten – Sie entscheiden, ob Sie sich um manche Punkte selbst kümmern, oder den gesamten Bericht an Thomas Moritz abgeben.
Nach Fertigstellung wird ein Antwortbericht an die Behörde inklusive Fotoprotokoll übermittelt. Danach sollte es zu keinen Mängeln in diesem Zusammenhang mehr kommen.
Ob Lebensmittelhygiene oder Arbeitsplatzevaluierung für das Arbeitsinspektorat – Sie bekommen alles fix und fertig erstellt.
Lücken in der Kontrolle können zu Gefährdungen durch Produkte führen. Beim Erstellen des HACCP-Konzepts durchforsten wir den gesamten Produktionsprozess nach solchen Lücken und beseitigen sie.
Beugen Sie Versuchen vor, Schadenersatzzahlungen zu „erschinden„. Ihr HACCP-Konzept ist eine solide Grundlage zur Beweisführung.
Neue Vorschriften mit neuen Analysen können Sie reduzieren, wenn Sie in einem HACCP-Konzept nachweisen können, dass Ihre Produktion gegen Risiken abgesichert ist.
Im Codex Alimentarius und in einer Leitlinie der EU zu HACCP ist festgelegt, wie ein HACCP-Konzept aufgebaut sein muss. Eine Vorlage dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Doch was ist zu tun?
Schritt 1: Ermittlung von Gefahren
Zunächst geht es darum, dass Sie alle möglichen Gefahren festzustellen und das daraus resultierende Risiko bewerten.
Schritt 2: Bestimmen der kritischen Steuerungspunkte (CCP)
Nach einem Entscheidungsbaum werden diese Punkte eingeteilt. Die Regel ist einfach: Ist ein Risiko nicht mit Maßnahmen entschärfbar, handelt es sich um einen CCP.
Schritt 3: Festlegen von Grenzwerten
Für die CCP’s werden Grenzwerte festgelegt, wie die Gefahren dort beherrscht werden können.
Schritt 4: Überwachen der kritischen Kontrollpunkte
Möglichst automatisiert wird die Einhaltung der Grenzwerte überwacht.
Schritt 5: Korrekturmaßnahmen
Wenn etwas schiefgeht – was ist zu tun?
Schritt 6: Verifizierungsverfahren
Das HACCP-System soll regelmäßig kritisch beleuchtet werden. Es soll festgestellt werden, ob alle festgelegten Maßnahmen im Bedarfsfall umgesetzt wurden. Außerdem soll das gesamte System immer den neuesten Erkenntnissen angepasst werden.
Schritt 7: Dokumente und Aufzeichnungen
Die Dokumentation ist notwendig, wenn Sie die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht nachweisen müssen, z. B. bei Kontrollen der Lebensmittelbehörde, bei IFS-Audits, bei Beweisführungen im Schadensfall.
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